Teilnahmebedingungen (unter Vorbehalt)

Veranstalter des Waschzuberrennens ist der Faschingsclub der IHS "Die Macher" e.V.
Handlungen und Aktionen der Besatzungen, die Teilnehmer, Zuschauer oder Veranstalter schädigen oder gefährden, sind verboten! Sie führen zur sofortigen Disqualifikation und haben einen sofortigen Ausschluss von allen Aktivitäten zur Folge. Den Weisungen des Veranstalters ist in allen organisatorischen und sicherheitsrelevanten Fragen Folge zu leisten.
Grundsätzlich handeln alle Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung.
Für die Bergung versunkener Teile von Waschzubern sind die Verursacher verantwortlich.
Für Nichtschwimmer ist die Teilnahme auf den Zubern verboten.
Anmeldung
Die Anmeldung der Zuber sollte vier Wochen vor dem Waschzuberrennen beim
Veranstalter in schriftlicher Form, muss spätestens jedoch am 04.
Juli 2008 bis 10:00 Uhr vorliegen.
Wir bitten Euch aber, uns so frühzeitig wie möglich anzumelden, um unsere Planung zu erleichtern.
Ohne Anmeldeformular
ist keine Teilnahme möglich!
Waschzuber
Als Waschzuber werden alle schwimmfähigen Konstruktionen bezeichnet,
die von ihrer ursprünglichen Bestimmung her nichts mit Wasserfahrzeugen
herkömmlicher Bauart gemein haben. Der Antrieb muss ausschließlich
per Muskelkraft erfolgen. Alle Arten technischer Motorisierung sind verpönt
und führen zur Disqualifikation.
Grundsätzlich sollen die Waschzuber so gebaut werden, dass eventuelle
Verletzungsrisiken für Teilnehmer und Gäste vermieden werden.
Als Schwimmkörper dürfen keine Behältnisse Verwendung finden,
die in ihrer ursprünglichen Bestimmung für den Transport umweltgefährdender
Materialien vorgesehen waren. Die Waschzuber haben eine Größe von
max. 8 m² mit höchstens 6 Mann Besatzung. Die Gesamthöhe beträgt
maximal 3,00 m ab Wasserlinie; Die Breite von 2,40 m sollte nicht überschritten
werden (Transportfähigkeit auf einem 7,5 t Fahrzeug - siehe Bau). Der
Zuber muss stabil gebaut werden, d.h. er darf nicht umkippen, wenn die gesamte
Besatzung auf einer Seite steht. Durch das verwendete Baumaterial darf es
zu keinem Zeitpunkt zu Personen- und Umweltschädigungen kommen (Anstriche,
Öle oder Gegenstände / Schwimmkörper deren Bauart, Inhalt, usw.
zu Umweltschädigungen führen können).
Auch 2008 darf jeder Waschzuber mit einem Segel von max. 4 m² ausgerüstet werden.
Ausnahmeregelung: In besonderen Fällen, kann der Bitte von langjährigen
Teilnehmern entsprochen werden, die ihre alten Plattformen in den originalen
Abmessungen weiterhin nutzen möchten. Dies muss jedoch extra mit den
Organisatoren abgesprochen und genehmigt werden.
Alle konstruktiven Teile des Waschzubers müssen so mit ihm verbunden
sein, dass sie sich im Falle einer Kollision und/oder Kenterung nicht von ihm
lösen können.
Der Waschzuber muss so konstruiert sein, dass er im Falle einer Kollision
und/oder Kenterung nicht sinkt.
Werbung
Die Waschzuber dürfen als kommerzielle Werbeträger verwendet werden.
Davon ausgenommen sind: Zigaretten-, politische- und/oder gewaltverherrlichende
Werbung. Die Werbefläche eines startberechtigten Zubers darf jedoch nicht
designbestimmendes Merkmal des Zubers sein. Eine Störung der Rennen/Spiele
durch Werbemaßnahmen vom Waschzuber aus, ist nicht gestattet. Sponsorenwaschzuber
bzw. Fahrzeuge, die ausschließlich als Werbezuber deklariert sind, sind
vom Rennverlauf ausgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, am Veranstaltungstag
in Absprache mit den Veranstaltern (nach Freigabe der Strecke) Promotionaktionen
durchzuführen. Diese sind in jedem Fall bei den Organisatoren bis spätestens
einen Tag vor der Veranstaltung schriftlich anzumelden.
Bau der Waschzuber
Die Endmontage der Zuber kann nur auf der Rasenfläche direkt am Süd-Ende
des Alten Strom erfolgen. Die Zuber sollen soweit wie möglich vormontiert, wenn
nicht gar fertig angeliefert werden. Das Parken der Transportfahrzeuge oder/und
Anhänger/Trailer wird auf der Straße Am Strom von der Alten Bahnhofstraße
bis zur Alexandrinenstraße möglich sein. Alle anderen Wege und Straßen
werden freigehalten! -->> Heißt: Antransport, ausladen, Fahrzeug wieder
abfahren und auf dem zugewiesenen Parkplatz abstellen. Die Abfahrt aller Fahrzeuge
wird aus organisatorischen Gründen erst nach Veranstaltungsende und nach
vollständiger Beräumung des Alten Stroms gewährt. Die Beräumung
des Zuber-Bauplatzes wird durch die verantwortliche Aufsichtsperson der Veranstalter
abgenommen. Vor Verlassen des Bauplatzes ist diese Abnahme Pflicht! Ansonsten gilt:
Kosten aus Schäden und/oder Verunreinigungen werden den Verursachern auferlegt.
Wurfgeschosse
Als Wurfmaterial ist nur Wasser erlaubt. Das Wasser kann, wenn gewollt, mit Lebensmittelfarben versetzt werden. Ansprüche aus daraus folgenden, möglichen Verunreinigungen von Teilnehmern, Gästen und Materialien werden an die Verursacher weiter gegeben. Die Veranstalter haften dafür nicht. Zur "Beförderung" des Wassers ist nur eigene Muskelkraft zulässig. Die Verwendung von Luftballons und ähnlichen nicht biologisch abbaubaren "Behältnissen" ist nicht gestattet. In der Vergangenheit "zugelassene" selbstkreierte mitgebrachte Materialen wie Grütze, Mehlspeise, Sägespäne, Bananen, Eier, Melonen, Apfelsinen, Kartoffeln, Fische, Innereien etc. sind NICHT zulässig.
Fairnessgebot
Die o.g. Grundregeln beachtend, gehen alle Teilnehmer fair miteinander um. Ein gegenseitiges Behindern der Zuber durch die Zuberbesatzungen wird jedoch nicht geahndet. Dabei ist die Anwendung jeglicher Art von Gewalt verboten und führt zu den o.g. Konsequenzen.
Pyrotechnik
Vorbehaltlich einer erteilten Genehmigung durch das Ordnungsamt der Hansestadt Rostock können Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Absprache mit dem Veranstalter pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse I abbrennen. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutz etc.) einzuhalten. Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse verwendet werden, die im gewerblich genehmigten Handel ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erworben worden sind. Die Überwachung auf den Zubern erfolgt durch eine/n Verantwortliche/n, der/die dem Veranstalter bei der Anmeldung namentlich bekannt gemacht werden muss. Das Abbrennen ist nur auf den eigenen Waschzubern gestattet.
Kinder, Jugendliche
Die Teilnahme Minderjähriger (unter 18 Jahren) setzt die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten voraus, die bei der Anmeldung in Kopie abzugeben ist. Der Gebrauch von Schwimmwesten wird allen Teilnehmern empfohlen, für Kinder ist er zwingend vorgeschrieben.
Entsorgung mitgebrachter Materialien
Die Zuberteams sind verpflichtet, sämtliches von Ihnen mitgebrachtes Material wieder vom Alten Strom zu entfernen und abzutransportieren. Das bedeutet, alles, was mitgebracht wird, muss auch wieder mitgenommen werden! Entstehende Entsorgungskosten gehen zu Lasten der Verursacher. Beachtet bitte, dass seit 2001 durch die Umbauten am südlichen Ende des Alten Stroms nur ein kleiner Müllcontainer (für Kleinmüll) zur Verfügung steht.
(Kurzfristige Änderungen und Erweiterungen vorbehalten)
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